Verfahrenspfleger - Anwalt des Kindes |
Unsere Beratungsstelle
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AWO Vogtland Bereich Reichenbach e.V.
Obere Dunkelgasse 45
08468 Reichenbach
Tel.: 03765 / 555050
Fax: 03765 / 555077
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Öffnungszeiten |
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Reichenbach, Obere Dunkelgasse 45:
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Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
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Infos
Seit der Kindschaftsrechtsreform (1998) wird dem Kind und seinen Bedürfnissen vor Gericht eine größere Bedeutung gegeben. Um die kindlichen Interessen ausreichend wahrzunehmen, kann ihm ein "Anwalt" zur Seite gestellt werden.
Dies ist im § 50 FGG verankert, auf dessen Grundlage das Gericht einen Verfahrenspfleger bestellen kann.
Dies betrifft Entscheidungen in Verfahren, in denen es u.a. um das Sorgerecht, Umgangsregelungen, die Herausnahme des Kindes aus der Familie / Fremdunterbringungen oder Kindeswohlgefährdung durch Mißhandlung / Mißbrauch geht.
Mit der gerichtlichen Bestellung wird der Verfahrenspfleger einerseits "Sprachrohr" des Kindes und andererseits Berater und Vermittler zwischen den Verfahrensbeteiligten. Er soll alle Beteiligten für die kindlichen Belange sensibilisieren.
Eine wichtige Aufgabe ist die verantwortungsvolle Abwägung von Kindeswohl und -interesse.
Als Diplompsychologen erwarben wir einen zusätzlich anerkannten Abschluß als Verfahrenspfleger und verfügen damit über prozeß- und jugendhilferechtliches Fachwissen.
Die Bestellung des Verfahrenspflegers kann ausschließlich durch das Gericht erfolgen, aber von verschiedenen Personen beim Gericht angeregt werden (z.B. durch die betroffenen KInder und Jugendlichen, Eltern und Verwandte, Fachleute sowie andere, denen das Wohl eines bestimmten Kindes am Herzen liegt). |
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Ihre Ansprechpartner: |
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Katrin Kubsch
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Diplom-Psychologin
Tel: 03765 / 555050
E-Mail:
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Steffan Günther
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Diplom-Psychologe
Tel: 03765 / 555051
E-Mail:
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